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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER WEIMAR-TOUR GMBH FÜR DEN ANMIETVERKEHR MIT ZUSATZLEISTUNGEN (Reiseverkehr)

Im Rahmen des Vertragsabschlusses sind zwischen dem Auftraggeber und der WEIMAR-TOUR GMBH folgende Vereinbarungen getroffen worden:

 

1. Vertragsabschluss 

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern schriftlich nichts Abweichendes vereinbart worden ist, und werden ausschließlich in schriftlicher Form erteilt. Mit seiner Unterschrift auf diesem Angebot und der fristgerechten Zusendung erteilt der Auftraggeber den Auftrag. Nach Ablauf der Frist sind wir nicht länger an das Angebot gebunden.

(2) Der Reisevertrag kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggebers und die schriftliche Auftragsbestätigung durch uns zustande. Wenn der Auftrag nicht sofort durch uns bestätigt wird, ist der Auftraggeber zwei Wochen an seinen Auftrag gebunden. Innerhalb dieser Zeit muss der Auftrag von uns bestätigt werden. Bei kurzfristigen Aufträgen ab zwei Wochen vor Reisebeginn verkürzt sich diese Zeit auf maximal drei Tage.

(3) Weicht die Auftragsbestätigung vom Angebot ab, so liegt in der Bestätigung ein neuer Vertragsantrag vor. In diesem Fall kommt der Reisevertrag zustande, wenn der Auftraggeber die Annahme der Auftragsbestätigung innerhalb von sieben Tagen nach Zugang schriftlich anerkennt.

 

2. Leistungen

(1) Für den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ist die Auftragsbestätigung maßgebend.

(2) Wenn nichts Weiteres vereinbart wurde, beinhaltet die Leistung die Bereitstellung eines Fahrzeuges der vereinbarten Art inklusive Fahrer, die Durchführung der Beförderung von Fahrgästen und deren Gepäck im sozial üblichen Umfang sowie alle weiteren aufgeführten Reiseleistungen. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Sonderwünsche sind nur Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich erfasst wurden und in der Auftragsbestätigung enthalten sind.

(3) Sofern nicht anders vereinbart, sind folgende Punkte nicht Vertragsbestandteil:
      a) die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen,
      b) die Beaufsichtigung von Gepäck beim Be- und Entladen,
      c) die Beaufsichtigung von Sachen, die von den Fahrgästen im Fahrgastraum zurückgelassen wurden.

 

3. Preise

(1) Der im Reisevertrag angegebene Reisepreis enthält die vereinbarten Reiseleistungen, sofern diese nicht als optional ausgewiesen sind.

(2) Mehrkosten, die durch vom Auftraggeber zu verantwortende Leistungsänderungen entstehen, werden diesem in vollem Umfang in Rechnung gestellt bzw. sind von diesem vor Ort zu zahlen. 

(3) Bei Überschreitung der Anmietzeit und der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Freikilometer behalten wir uns eine Nachberechnung der zusätzlich angefallenen Stunden und Kilometer vor, wenn diese durch den Auftraggeber verursacht wurden.
Sofern in der Auftragsbeschreibung keine Kosten für Mehrstunden oder -kilometer explizit ausgewiesen sind, werden folgende Standardsätze berechnet:
      a) Wartezeiten und Mehrzeiten ab einer Toleranz von 30 Minuten mit 55,00 € je angefangener Stunde und Bus,
      b) Mehrkilometer ab einer Toleranz von 10% mit 1,26 € je Kilometer.

 

4. Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Vertragsabschluss und Erhalt einer entsprechenden Rechnung in der Regel eine Anzahlung in Höhe von mindestens 150,00 € zu zahlen. Bei Vertragsabschlüssen innerhalb von 42 Tagen vor Reiseantritt erhöht sich in der Regel die fällige Anzahlung auf die Höhe der zu diesem Zeitpunkt gültigen Stornogebühren. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der entsprechenden Rechnung zu leisten. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns eine Stornierung des erteilten Auftrages vor.

(2) Bei Mehrtagesfahrten und Reisen, bei denen Eintrittskarten Leistungsbestandteil sind, wird von uns vor Reiseantritt eine Acontorechnung über 80% des vereinbarten Preises erstellt. Diese ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig.

(3) Nach Beendigung der Reise wird von uns eine Rechnung unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen erstellt. Sollten die Abschlagszahlungen den Betrag der Endabrechnung überschreiten, wird der zu viel gezahlte Betrag zurückerstattet.

(4) Bei Neukunden und Kunden mit Geschäftssitz außerhalb Deutschlands behalten wir uns vor, den gesamten Preis vor Reiseantritt einzufordern.

(5) Sämtliche Zahlungen können auf das auf den Rechnungen angegebene Konto bzw. bar oder per EC Karte in unserem Büro entrichtet werden. Eine Zahlung per Kreditkarte ist bei Übernahme der anfallenden Gebühren ebenfalls möglich.

 

5. Preis- und Leistungsänderungen 

(1)Wir behalten uns aufgrund der angespannten Lage am Energie- und Rohstoffmarkt vor, Preisanpassungen bis eine Woche vor Reisebeginn vorzunehmen. Sie haben nach Bekanntgabe der Höhe des Zuschlags das Recht auf Widerspruch und kostenlose Stornierung des Auftrages. Widerspruch und/oder Stornierung müssen innerhalb 2 Tagen nach Bekanntwerden bei uns eingehen.

Die Preiserhöhung kann bis eine Woche vor Reisebeginn durch die WEIMAR-TOUR GmbH festgelegt werden.

(2) Änderungen und Abweichungen einzelner vertraglich vereinbarter Leistungen, die nach Vertragsabschluss und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind nur gestattet, wenn diese unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Fahrt nicht beeinträchtigen. Die Änderung haben wir dem Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund schriftlich zu erklären. Auch hier ergibt sich kein besonderes Rücktrittsrecht des Auftraggebers.

Übersteigt die Preiserhöhung 8% des vereinbarten Gesamtreisepreises kann der Reisende innerhalb von 14 Tagen, nachdem ihm die Preiserhöhung schriftlich angetragen wurde, kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise verlangen, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot zu erbringen. Nach Ablauf der genannten Frist gilt die Preiserhöhung automatisch als vom Reisenden angenommen.

6. Änderungen auf Verlangen des Auftraggebers

(1) Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so können wir ein pauschales Bearbeitungsentgelt von 25,00 € pro Person verlangen, soweit wir nicht höhere Umbuchungs- und Änderungsaufwendungen nachweisen können.

 

7. Rücktritt des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Erklärung des Rücktritts muss in der Regel in Schriftform erfolgen.

(2) Im Falle des Rücktritts ist der Auftraggeber verpflichtet, folgende Entschädigung zu leisten:
      a) Erfolgt der Rücktritt bis 42 Tage vor Reisebeginn behalten wir die Anzahlung als Stornogebühr ein.
      b) Erfolgt der Rücktritt ab 41 bis 29 Tage vor Reisebeginn sind                    15%
                                                    ab 28 bis 22 Tage vor Reisebeginn sind                    25%
                                                    ab 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn sind                    40%
                                                    ab 14 bis   8 Tage vor Reisebeginn sind                    60%
                                                    ab   7 bis   1 Tage vor Reisebeginn sind                     80%
                                                    am Tag der Fahrt oder bei Nichterscheinen sind 90%
      vom vertraglich vereinbarten Anmietpreis als Stornogebühr zu zahlen.

(3) Sind im Leistungsumfang Eintrittskarten enthalten, so sind auf deren anteiligen Reisepreis 100% Stornokosten zu zahlen.

(4) Abweichend von dieser Regelung können für einzelne Fahrten auch gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.

(5) Für den Fall des Reiserücktritts empfehlen wir ausdrücklich den Abschluss einer entsprechenden Reiserücktrittsversicherung. Zudem weisen wir den Auftraggeber auf den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod hin.

 

8. Rücktritt durch WEIMAR-TOUR

(1) Sollten wir infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrages gehindert werden, behalten wir uns das Recht vor, von diesem zurückzutreten. In diesem Fall verpflichten wir uns, den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Grundes zu erklären.

(2) Mit Rücktritt vom Reisevertrag verlieren wir jedweden Anspruch auf den vertraglich vereinbarten Reisepreis und erstatten bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsrücktritt zurück. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

9. Kündigung aufgrund Störung durch den Auftraggeber und die Reiseteilnehmer

(1) Wir behalten uns vor, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der der Auftraggeber und/oder die Reiseteilnehmer trotz Abmahnung die Reise so erheblich stören, dass deren weitere Durchführung für uns nicht mehr zumutbar ist. Dieses gilt auch, wenn der Auftraggeber und/oder die Reiseteilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise halten.

(2) Im Falle der Kündigung haben wir weiterhin Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis abzüglich der Kosten für ersparte oder anderweitig verwendete Aufwendungen. Die Mehrkosten für eine zu der im Vertrag vereinbarten mindestens gleichwertigen Rückbeförderung gehen zu unseren Lasten. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

(3) Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

 

10. Rücktritt und Kündigung infolge höherer Gewalt

(1) Wird die Durchführung der Reise infolge höherer Gewalt oder eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art oder durch andere bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Umstände unmöglich gemacht, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragspartner vom Reisevertrag zurücktreten. 

(2) Für bereits in Anspruch genommene uns nach dem Reisevertrag noch zu erbringende Leistungen steht uns die Zahlung des anteiligen Reisepreises zu.

(3) Bei einer Kündigung während der Reise gehen die Mehrkosten für eine andere als im Vertrag festgehaltene Rückbeförderung jeweils zur Hälfte zu unseren als auch zu Lasten des Auftraggebers. Weitere Mehrkosten sind vom Auftraggeber allein zu tragen.

 

11. Gewährleistung und Abhilfe

(1) Wir verpflichten uns, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Kommen wir dieser Pflicht nicht nach, hat der Auftraggeber uns den Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, sofern nicht erhebliche Schwierigkeiten die Anzeige unzumutbar machen.

(2) Bei erfolgter Anzeige des Reisemangels kann der Auftraggeber Abhilfe durch uns verlangen. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des angezeigten Mangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung.

(3) Leisten wir nicht innerhalb einer vom Auftraggeber bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann der Auftraggeber auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn uns die Abhilfe unmöglich ist, wir diese wegen unverhältnismäßiger Kosten gegenüber dem Wert der betroffenen Leistung verweigern oder ein besonderes Interesse des Auftraggebers eine sofortige Selbsthilfe gerechtfertigt ist.

(4) Statt Abhilfe kann der Auftraggeber für die Dauer des Reisemangels oder bei einer von uns erbrachten Ersatzleistung, die nicht mit der vereinbarten Reiseleistung vergleichbar ist, eine im Verhältnis zum Mangel stehende Minderung des Reisepreises verlangen.

(5) Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn der Mangel die Reise erheblich beeinträchtigt und deren Fortsetzung unmöglich macht. Zudem muss er Auftraggeber eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels oder der Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung gesetzt haben. Wir haben die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der sofortigen Vertragsaufhebung notwendig sind.

(6) Nach berechtigter Kündigung behalten wir weiterhin Anspruch auf den anteiligen vereinbarten Reisepreis für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen. Das gilt nicht, wenn die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Auftraggeber kein Interesse haben. Mehrkosten für eine zu der vereinbarten mindestens gleichwertigen Rückbeförderung gehen dabei zu unseren Lasten.

(7) Der Auftraggeber kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einen Umstand, den wir nicht zu vertreten haben, oder wurde schuldhaft vom Auftraggeber und/oder den Reiseteilnehmern herbeigeführt. Ein Recht auf Schadensersatz besteht auch nicht, wenn für uns unvorhersehbare, unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände (höhere Gewalt) den Mangel verursacht haben.

 

12. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um aus Ansprüchen aus Leistungsmängeln entstandene Kosten gering zu halten. Entstehen uns durch Verschulden des Auftraggebers und/oder der Reiseteilnehmer höhere Kosten, die durch ein Mitwirken hätten vermieden werden können, behalten wir uns vor, Schadensersatz zu verlangen.

 

13. Haftungsbeschränkung und Anrechnung

(1) Unsere Haftung ist bei vertraglichen Ansprüchen auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern
      a) der Anspruch bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers und/oder der Reiseteilnehmer nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen beruht,
      b) der Anspruch bei sonstigen Schäden nicht auf einer grobfahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
Sollten für eine erbrachte oder zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solche beruhende gesetzliche Bestimmungen gelten, die den Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz gegenüber dem Leistungserbringer einschränken oder unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen, berufen wir uns auf diese.

(2) Wir haften nicht für Sachschäden, soweit der Schaden jeder beförderten Person 1.000,00 € übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. § 23 PbefG bleibt somit unberührt.

(3) Wir haften auch nicht für eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung und/oder sonstige Leistungsstörungen, die durch höhere Gewalt und/oder durch eine Erschwerung, Gefährdung und/oder Beeinträchtigung erheblicher Art infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände bedingt sind.

(4) Zahlungen aus Schadensersatzansprüchen oder Erstattungen des infolge einer Minderung zu viel gezahlten Reisepreises werden angerechnet, sofern diese für dasselbe Ereignis gezahlt wurden oder noch zu zahlen sind.

 

14. Verjährung von Ansprüchen  

(1) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeiten und der Verletzung von Nebenpflichten  sind uns vom Aufraggeber unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt dieser schuldhaft die Anzeige eines Reisemangels und erhalten wir dadurch nicht die Möglichkeit, den Mangel durch Abhilfe oder Erbringung einer Ersatzleistung zu beseitigen, erlöschen sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf Minderung und/oder Schadensersatz aufgrund des Mangels.

(2) Ansprüche aufgrund von Reisemängeln, nachträglicher Unmöglichkeiten und der Verletzung von Nebenpflichten  verjähren zwei Jahre nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Macht der Auftraggeber Ansprüche geltend, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

 

15. Verhaltenspflichten des Auftraggebers und die Reiseteilnehmer

(1) Während der gesamten Fahrt sind die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsgurte anzulegen. Sitzplätze dürfen nur kurzzeitig verlassen werden. Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet sich in diesem Fall im Fahrzeug einen anderweitigen festen Halt zu verschaffen.

(2) Den Anweisungen des Bordpersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. Reiseteilnehmer, die begründeten Anweisungen trotz Ermahnung nicht nachkommen, können gemäß Punkt 9 AGB von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung der Anweisung eine Gefahr für die Sicherheit und/oder Ordnung der Beförderung und/oder der übrigen Reiseteilnehmer ausgeht oder aus anderen Gründen für uns die Weiterbeförderung unzumutbar ist.

(3) Rauchen (inklusive E-Zigaretten) ist im Fahrzeug nicht gestattet.

 

16. Haftung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber haftet uns gegenüber für Schäden jeglicher Art, die durch von ihn und/oder den Reiseteilnehmern mitgeführte Sachen verursacht wurden, sofern der Schadenseintritt weder durch den Auftraggeber noch durch die Reiseteilnehmer zu vertreten ist.

(2) Dem Aufraggeber obliegt die Verantwortung für das Verhalten der Reiseteilnehmer während der Beförderung. Bei pflichtwidrigem Verhalten haftet der Auftraggeber für durch die Reisteilnehmer verursachte Schäden am Fahrzeug oder einer anderen Sache, soweit für die Entstehung des Schadens die Verletzung eigener vertraglicher und/oder gesetzlicher Pflichten ursächlich oder mitursächlich geworden ist und er nicht nachweist, dass weder er noch die Reiseteilnehmer den Schaden zu vertreten haben.

 

17. Beistandspflicht

(1) Wir sind gesetzlich verpflichtet, dem Auftraggeber und/oder den Reiseteilnehmern Beistand zu gewähren, wenn sich dieser infolge eines Reisemangels oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet.

(2) Sollten die den Beistand erfordernden Umstände vom Auftraggeber und/oder den Reisegästen schuldhaft herbeigeführt worden sein, behalten wir uns vor, die uns daraus entstehenden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und/oder einen angemessenen Schadenersatz für unsere Aufwendungen zu verlangen.

 

18. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

(1) Gemäß unserer Informationspflicht erbrachte Hinweise auf allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des jeweiligen Reiselandes sowie auf gesundheitspolizeiliche Formalitäten gelten nur für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaften o.ä.

(2) Sofern wir unserer Informationspflicht nachgekommen sind und uns über diese hinaus nicht verpflichtet haben, die für eine Reise notwendigen Visa oder Bescheinigungen zu beschaffen, liegt es allein in der Verantwortung des Auftraggebers und/oder der Reiseteilnehmer, die entsprechenden Voraussetzungen für die Reise zu erfüllen. Sollte der Auftraggeber oder einer der Reiseteilnehmer infolge des Fehlens dieser Voraussetzungen nicht in der Lage sein, an der Reise teilzunehmen oder einzelne Reiseleistungen in Anspruch zu nehmen, kann der Auftraggeber nicht kostenlos von der Reise zurücktreten oder die Erstattung nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen fordern.

 

19. Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren gemäß VSBG

(1) Wir sind stets bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus unseren Vertragsbeziehungen auf einvernehmliche Weise beizulegen. Im Einzelfall und generell bei Streitwerten über 500,00 € sind wir auch zur Durchführung eines Vermittlungsverfahrens vor der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle oder einer ähnlichen Schlichtungsstelle, die wir im konkreten Fall benennen werden, bereit. Die Vermittlungsverfahren sind, von Missbrauchsfällen abgesehen, für den Auftraggeber kostenfrei.

(2) Während der Dauer des Verfahrens ist die Verjährung etwaiger Ansprüche ausgesetzt.

(3) Sollte bei der Schlichtung keine Einigung erzielt werden, steht weiterhin der Rechtsweg offen.

 

20. Gerichtsstand

(1) Der Auftraggeber kann Klagen gegen uns beim für unseren Sitz verantwortlichen Gericht einreichen. Bei Klagen unsererseits gegen den Auftraggeber ist dessen Wohn- bzw. Firmensitz maßgeblich.

(2) Sollte sich die Klage gegen Vollkaufleute oder Personen richten, deren Wohn- bzw. Firmensitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder nach Abschluss des Vertrages ins Ausland verlegt wurde, ist unser Firmensitz maßgeblich.

 

21. Schlussklausel

(1) Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen an unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Die aktuell gültigen Bedingungen können auf unsere Homepage unter https://www.weimar-tour.de/Service/AGB/AGB+für+den+Anmietverkehr+mit+Zusatzleistungen/ eingesehen oder bei uns angefordert werden.

(2) Beim Abschluss des Reisevertrages finden die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, es sei denn, eine Änderung an diesen Bedingungen ist gesetzlich oder auf behördliche Anordnung erforderlich. In diesem Fall finden die geänderten Bedingungen auch rückwirkend Anwendung.

(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit der anderen Bedingungen sowie des Reisevertrages im Übrigen.

 

Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes und verantwortlich für die ordnungsgemäße Erbringung aller vom Reisevertrag umfassten Reiseleistungen ist:

WEIMAR-TOUR GMBH
Geschäftsführer: Udo Key
Adresse: Berlstedt, Hauptstraße 34, 99439 Am Ettersberg
Telefon: 036452 18999-0
Fax: 03645218999-25
Email: infoweimar-tour.de

Handelsregister: Amtsgericht Jena, HR B 101185
Umsatzsteuer-ID: DE150117543

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