Vollständige Fassung unter www.weimar-tour.de
Ein Anmietvertrag kommt durch die schriftliche Auftragserteilung des Kunden und die schriftliche Bestätigung durch die WEIMAR-TOUR GmbH zustande. Angebote sind freibleibend. Weicht die Bestätigung vom Angebot ab, gilt sie als neuer Vertragsvorschlag.
Leistungsinhalt ist die Bereitstellung eines Busses inkl. Fahrer zur Personenbeförderung. Weitere Leistungen (z. B. Gepäckaufsicht, Programmverantwortung) sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Der vereinbarte Preis umfasst nur die bestätigten Leistungen. Zusatzkosten wie Maut, Parkgebühren oder Unterkunftskosten des Fahrers bei Mehrtagesreisen trägt der Auftraggeber. Unterkunft für das Fahrpersonal muss – wenn im Auftrag ausgewiesen oder bei Eigenprogrammen – den Standards eines Einzelzimmers mit eigenem Bad/WC (Hotel/Pension, mind. 2–3 Sterne) entsprechen. Bei Abweichung behalten wir uns eine Ersatzbuchung auf Kosten des Auftraggebers vor.
Zahlungen erfolgen laut Rechnung. Bei Neukunden oder Auslandsauftraggebern kann Vorkasse verlangt werden. Nicht fristgerechte Zahlungen berechtigen zur Stornierung des Auftrags.
Preisanpassungen bei langfristigen Buchungen (> 6 Wochen) sind bis 7 Tage vor Fahrtbeginn möglich. Übersteigt die Erhöhung 8 %, besteht ein kostenfreies Rücktrittsrecht. Bei Stornierungen gelten gestaffelte Entschädigungssätze bis max. 90 %. Änderungen auf Kundenwunsch können mit 25 € pauschal berechnet werden.
Bei außergewöhnlichen Umständen (z. B. höhere Gewalt) behalten wir uns das Recht zum Rücktritt vor. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.
Bei erheblichen Störungen oder Nichtbeachtung von Anweisungen können Auftraggeber oder Fahrgäste von der Fahrt ausgeschlossen werden. Ein Rückzahlungsanspruch besteht dann nicht.
Bei Reiseabbruch durch höhere Gewalt ist eine Rückbeförderung nur im Rahmen des Zumutbaren und mit dem gemieteten Fahrzeug möglich. Zusatzkosten trägt der Auftraggeber.
Der Auftraggeber muss Mängel unverzüglich anzeigen. Wir leisten Abhilfe oder bieten gleichwertige Ersatzleistungen im Rahmen des Zumutbaren. Rechte gemäß BGB (§ 651 ff.) bleiben unberührt.
Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Es gelten ergänzend § 651h BGB und § 23 PbefG.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, zur Schadensminderung beizutragen und erkennbare Risiken oder Störungen rechtzeitig zu melden.
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch ihn oder die von ihm betreuten Fahrgäste verursacht werden, sofern kein Fremdverschulden vorliegt.
Ansprüche aus dem Anmietverhältnis verjähren nach den gesetzlichen Regelungen (§§ 195 ff. BGB), sofern nicht zwingend längere Fristen gelten.
Während der Fahrt sind Sicherheitsgurte zu benutzen. Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten. Rauchen im Fahrzeug ist nicht gestattet.
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Die Verjährung von Ansprüchen ist für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
Gerichtsstand ist unser Unternehmenssitz, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht.